Wird bei einer Entfernung von Endometriose durch einen Gynäkologen bzw. eine Gynäkologin auch der Blinddarm entfernt, liegt nicht schon deshalb ein Behandlungsfehler vor, weil dieser Eingriff in den Fachbereich eines Chirurgen fällt.
Nach den Feststellungen des OLG Dresden unterfällt die laparoskopische Appendektomie (minimal invasive Blinddarmentfernung) durch einen Gynäkologen oder eine Gynäkologin dem gynäkologischen Facharztstandard.
Für die Vernehmung von Arzthelfer(inne)n, die bei einem ärztlichen Aufklärungsgespräch zugegen waren, als Zeug(inn)en, sind die für Ärztinnen und Ärzte geltenden Beweiserleichterungen entsprechend heranzuziehen. Der Nachweis eines ordnungsgemäßen Aufklärungsgesprächs ist danach bereits dann geführt, wenn die Darstellung der allgemeinen Aufklärungspraxis (sog. „Immer so-Beweis“) in sich schlüssig ist und auf ihrer Grundlage einiger Beweis für ein ordnungsgemäßes Aufklärungsgespräch erbracht ist.
Als weiteres Indiz spricht hierfür ein vollständig ausgefüllter Aufklärungsbogen.
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 15.03.2022 – 4 U 1972/21