Unfall mit Personenschaden

Wir unterstützen Unfallgeschädigte nach einem Verkehrsunfall bei der Bezifferung und außergerichtlichen Geltendmachung einer Schmerzensgeldforderung.

Durch einen Verkehrsunfall entstehen oft auch erhebliche materielle Schäden, wie Verdienstausfall, Haushaltshilfekosten, nicht erstattungsfähige Behandlungs- oder Pflegekosten, Zuzahlungen für Hilfsmittel sowie sonstiger sachlicher und personeller Mehraufwand infolge vermehrter Bedürfnisse. Zur Durchsetzung dieser Ansprüche führen wir Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und setzen streitige Ansprüche nötigenfalls gerichtlich durch. Außerdem vermitteln wir Kontaktpersonen zur Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, mit dem Ziel: die erfolgreiche Rückkehr von Menschen in ihren Beruf – mit allen geeigneten Mitteln.

Die Betreuung von Personenschäden ist äußerst anspruchsvoll. Das liegt an der Komplexität der Fälle und der oft schwierigen Beweislage. Aber auch der Umgang mit Versicherungen ist nicht immer einfach, denn oftmals verhandelt man bei Personenschäden mit Versicherungen, die über sehr gut ausgebildete und erfahrene Teams verfügen. Die emotionale Belastung darf dabei nicht unterschätzt werden, was die Anforderungen an Kommunikation und Verhandlungsfähigkeiten erhöht.

Wir verstehen uns als umfassende Ratgeber und Betreuer der Geschädigten und ihrer Angehörigen, nicht selten ein Leben lang.

Haben Sie bei einem Unfall einen Personenschaden erlitten? Dann unterstützen wir Sie gerne.

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