Wir berechnen unsere Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und gewährleisten hierdurch die volle Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung. Zuzahlungen fallen nur in Ausnahmefällen und nach Absprache an. Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern bieten wir eine Abrechnung nach Stundenvergütung an oder eine Kombination aus pauschaler Vergütung und Erfolgshonorar. In geeigneten Fällen beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten auch über die Möglichkeit einer externen Prozessfinanzierung.
Ein erstes telefonisches Orientierungsgespräch ist kostenfrei.
Haben Sie Fragen zu den Anwaltskosten? Dann sprechen Sie uns gerne an.