
Eine erste Prüfung Ihres Falls (ob überhaupt ein Behandlungsfehler oder ein regulierbarer Unfallschaden vorliegt) wird in der Regel kostenlos und unverbindlich angeboten. Sie können Ihre Unterlagen einreichen und wir geben eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten ab.
Erst wenn Sie uns ausdrücklich mit der Vertretung beauftragen, entstehen Kosten. Vorab erfolgt eine detallierte Aufklärung über das voraussichtliche Honorar.
Unsere Gebühren richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert.
Gemäß § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wird die Höhe der Gebühren im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände bestimmt, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen.
Bei Behandlungsfehlern springt häufig eine vorhandene Rechtsschutzversicherung ein. Zuzahlungen fallen nur in Ausnahmefällen und nach Absprache an.
Bei unverschuldeten Unfällen oder anerkannten Behandlungsfehlern muss im Regelfall die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten tragen.
In geeigneten Fällen beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten auch über die Möglichkeit einer externen Prozessfinanzierung.
Haben Sie Fragen zu den Anwaltskosten? Dann sprechen Sie uns gerne an.