
Das Schmerzensgeld ist der Zwilling des Schadenersatzes und soll Geschädigten Ausgleich nicht nur für erlittene Schmerzen, sondern auch für alle anderen Formen von immateriellen Nachteilen verschaffen (Ausgleichsfunktion).
Die Bemessung des Schmerzensgeldes verlangt nach einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.
In erster Linie kommt es auf die Schwere der Verletzung, die dadurch bedingten Leiden, deren Dauer und das Ausmaß der Wahrnehmung von Beeinträchtigungen durch den Geschädigten, also auf Maß und Höhe der entstandenen Lebensbeeinträchtigung an. Unter Umständen kann auch das Verschulden des Schädigers eine Rolle spielen (Genugtuungsfunktion).
Sollen wir für Sie ein Schmerzensgeld durchsetzen? Dann sprechen Sie uns gerne an.