Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützen wir unsere Mandantinnen und Mandanten bei der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens.
Für gesetzlich Versicherte kann ein kostenfreies Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse – kurz MD – eingeholt werden. In anderen Fällen empfehlen wir entweder eine medizinische Begutachtung im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens oder die Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens. Meist lässt sich erst nach Einsichtnahme der Behandlungsunterlagen abschließend beurteilen, welche Art der fachmedizinischen Begutachtung zu empfehlen ist.
Sobald das Sachverständigengutachten vorliegt, setzen wir uns mit unseren Mandantinnen und Mandanten in Verbindung und besprechen die weitere Vorgehensweise. Selbstverständlich stellen wir unseren Mandantinnen und Mandanten das Sachverständigengutachten auch zur Verfügung.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutach-tens? Dann kontaktieren Sie uns gerne.