Arzthaftungsrecht

Arzthaftung-Aerztepfusch-Behandlungsfehler

Das Arzthaftungsrecht ist ein Teilbereich des Medizinrechts und greift dann, wenn ein Patient oder eine Patientin zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen niedergelassene Ärzte oder ein Krankenhaus geltend machen möchte.

Wir sorgen für eine lückenlose Aufklärung des medizinischen Sachverhalts und fordern zunächst die vollständigen Behandlungsunterlagen an. Anschließend beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten über das weitere Vorgehen. Soll ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden, stellen wir den Kontakt zu den Gutachtern her und begleiten die fachmedizinische Begutachtung.

Zur Vermeidung eines langwierigen und belastenden Arzthaftungsprozesses streben wir in der Regel eine außergerichtliche Schadensregulierung an. Falls außergerichtlich keine Einigung erzielt werden kann, beraten wir unsere Mandantinnen und Mandanten realistisch über die zu erwartenden Erfolgsaussichten und finanziellen Risiken eines Arzthaftungsprozesses, den wir nötigenfalls durch alle Instanzen führen.

Von einem strafrechtlichen Vorgehen raten wir in der Regel ab.

Haben Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler? Dann kontaktieren Sie uns gerne.

Lassen Sie sich telefonisch beraten!