Vorher-/Nachher-Werbung in Instagram-Story ist verboten

Das Posten von Bildern und Videos in Form von Stories auf der Plattform Instagram unterfällt dem Verbot der unlauteren Werbung mit sog. Vorher-/Nachher-Bildern, wenn der dargestellte ärztliche Eingriff (hier: Entfernung einer Höckernase) medizinisch nicht indiziert ist bzw. die Werbung lediglich eine rein ästhetische Veränderung darstellt.

Eine Fachärztin für plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie berichtete auf ihrem Instagram-Account u.a. über eine bei einer Patientin durchgeführte Nasen-OP. Die Patientin war in verschiedenen Foto- und Videobeiträgen vor und nach dem Eingriff zu sehen. Diese Werbung wurde der Ärztin im Berufungsverfahren untersagt. Für operative plastische-chirurgische Eingriffe darf nicht mit der Wirkung einer solchen Behandlung durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach dem Eingriff geworben werden. Grundlage für das Verbot ist das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens, kurz HWG. Das HWG bezieht sich auf operative plastisch-chirurgische Eingriffe zur Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit.

Zweck des Verbots ist es zu vermeiden, dass sich Personen durch suggestive und irreführende Werbung für Schönheitsoperationen unnötigerweise den damit verbundenen Risiken erheblicher Gesundheitsschäden aussetzen. Geschützt wird die Entscheidungsfreiheit der betroffenen Personen. Eine weite Auslegung der Vorschrift ist geboten. Denn gerade neuere Werbeformen wie die hier streitgegenständliche Instagram-Story können in noch stärkerem Maße als reine Vorher-/Nachher-Fotos geeignet sein, Adressatinnen und Adressaten zu nicht notwendigen und mit gesundheitlichen Risiken verbunden Operationen zu verleiten.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.11.2025 – 6 U 40/25
(bislang nicht veröffentlicht)