Nach dem Tod einer Patientin bei einer Schönheitsoperation ist ein Gynäkologe und ehemaliger Chefarzt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Den Hinterbliebenen wurde ein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 19.400 € zugesprochen.
Der ehemalige Chefarzt eines Krankenhauses in Sachsen-Anhalt hatte bei der 34-jährigen stark adipösen Patientin im November 2019 in der zeitweise angemieteten Praxis einer Hausärztin in Frankfurt ohne weitere medizinisch ausgebildete Hilfskraft eine Fettabsaugung im Nacken durchgeführt. Als der Mediziner schließlich die Haut straffen wollte, kam es zu einem Herzstillstand der Patientin, die einige Tage später in einer Klinik verstarb.
Dem Gericht zufolge waren dem Arzt „eine Vielzahl von Fehlern“ anzulasten. Unter anderem habe er die Patientin im Vorfeld nicht umfassend genug über die Risiken der Operation aufgeklärt. Ebenso seien die Praxisräume nicht geeignet gewesen, um den Eingriff vorzunehmen. Außerdem habe der Gynäkologe den Eingriff nicht allein vornehmen dürfen. Aufgrund der Vielzahl der ärztlichen Versäumnisse sei dem Arzt zumindest bedingter Vorsatz vorzuwerfen. Ein Berufsverbot sprach das Gericht nicht aus.
Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 06.02.2024 (Quelle: Ärztezeitung)