Lehnt ein Patient oder eine Patientin die Testung auf SARS-CoV-2 ab, kann eine Klinik berechtigt sein, die stationäre Aufnahme zu einer nicht dringenden oder sogar notfallmäßig gebotenen Krankenhausbehandlung zu verweigern.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine privat versicherte Patientin im Wege der einstweiligen Verfügung versucht im gerichtlichen Eilverfahren durchzusetzen, dass bei ihr in der 33. Schwangerschaftswoche eine unklare Raumforderung im Bereich der linken Niere mit Schmerzen in der linken Flanke stationär abgeklärt wird, ohne vorher einen Coronatest zu machen.