Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von zwei Frauenärzten bestätigt, die einen lebensfähigen schwer geschädigten Zwilling im Rahmen einer Kaiserschnittentbindung durch Injektion einer Kaliumchlorid-Lösung getötet haben. Aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen entwickelte ein Zwilling schwere Hirnschäden. Der andere Zwilling entwickelte sich überwiegend normal.
Die Regeln über den Schwangerschaftsabbruch gelten nur bis zum Beginn der Geburt. Die Verurteilung wegen Totschlags ist rechtskräftig. Allerdings sah der BGH keine besondere Schwere der Schuld. Über die Höhe der Strafen muss daher vor dem Oberlandesgericht noch einmal neu verhandelt werden.