Die Notwendigkeit des Einschleifens einer Prothese im Rahmen des Prozesses des Einsetzens und Gewöhnens an den Zahnersatz ist üblich und lässt nicht den Schluss auf einen Behandlungsfehler zu.
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 13.05.2025 – 5 U 129/24