Übersieht ein Zahnarzt bei seinem Patienten Anzeichen für eine Paradontitis und klärt er den Patienten deshalb nicht ausreichend über mögliche Behandlungsoptionen auf, findet eine Haftung des Arztes nicht statt.
Das Oberlandesgericht Dresden hat dem Arzt einen vertretbaren Diagnoseirrtum zugestanden und aus diesem Grund einen ärztlichen Aufklärungsfehler verneint.
Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 09.12.2020 – 4 U 1777/20