Das OLG Köln sprach einer Patientin nach einer Implantation von Brustimplantaten ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 € zu, da die Risikoaufklärung mangelhaft war.
Über dauerhaft nachteilige Folgen, die den Patienten schwer belasten, muss der Arzt aufklären. Dies gilt erst recht bei kosmetischen Eingriffen. Vor solchen medizinisch nicht indizierten Operationen ist über die Erfolgsaussichten und Risiken des Eingriffs besonders sorgfältig und umfassend aufzuklären.
Bei einer kosmetischen Brustoperation ist das Risiko, dass nach der Operation auftretende Schmerzen dauerhaft fortbestehen können, als für die Lebensführung der Patientin erheblicher Gesichtspunkt aufklärungsbedürftig.