Das LG Dresden hat eine Klinik dazu verurteilt, dem Patienten Einsicht in die Behandlungsunterlagen nach § 630 g BGB zu ermöglichen durch kostenfreie Übersendung einer PDF-Datei. Das Gericht hat auch festgestellt, dass der Klinik zuzumuten ist, die PDF-Kopie innerhalb von 10 Tagen zu erstellen und kostenlos per E-Mail zu versenden.
LG Dresden, Urteil vom 29.05.2020 - 6 O 76/20