Die fehlerhafte Überwachung der Vitalwerte bei der Geburt eines Kindes kann zur Haftung für einen Hirnschaden des Kindes führen. Das LG Dortmund hat einen Klinikträger sowie mehrere Ärzte und Hebammen als Gesamtschuldner zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 500.000 € nebst Zinsen verurteilt. Der Träger und eine Assistenzärztin haben zudem materiellen Schadenersatz zu leisten.
Während der Geburt eines Kindes hatten die beteiligten Hebammen und hinzugezogene Ärzte falsch reagiert, was einen schweren Hirnschaden des Kindes durch Sauerstoffunterversorgung nach sich zog. Das Gericht setzt sich in seinem Urteil unter anderem mit der Gabe des die Wehen einleitenden Mittels Oxytozin und der Pflicht zur Durchführung einer kontinuiertlichen VTG-Aufzeichnung (sog. Dauer-CTG) oder einer Mikroblutuntersuchung des Kindes auseinander.
Landgericht Dortmund, Urteil vom 16.01.2020 – 4 O 430/16