Das OLG München hat entschieden, dass einer jungen Frau, die sich einer Operation unterziehen musste, ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000,00 € zuzusprechen ist. Nach einem Kreislaufzusammenbruch sollte der Klägerin ein Katheter in eine Vene eingeführt werden. Der Katheter landete im Spinalkanal, was zunächst nicht auf Röntgenbildern aufgefallen war. Der Fehler führte zu einer vollständigen Lähmung ab dem 4. Halswirbel.
OLG München, Urteil vom 23.01.2020 - 1 U 2237/17