Hyaluron-Behandlungen mit dem IRI-Filler-System des Unternehmens Intercosmetics GmbH stellen nach derzeitigem Kenntnisstand keine heilkundliche Tätigkeit dar. Kosmetikerinnen und Kosmetiker dürfen entsprechende Anwendungen ohne heilkundliche Erlaubnis durchführen. Die Anwendung des Systems ist nicht mit einer medizinischen Injektion/Unterspritzung von Hyaluronsäure vergleichbar. Es sind keine schweren Nebenwirkungen zu erwarten. Die theoretischen Risiken der Anwendung (z.B. Mikroblutungen, bakterielle Infektionen, allergische Reaktionen) sind grundsätzliche Risiken kosmetischer Behandlungen, sofern sie nicht schon dem Risiko allgemeiner Lebensführung zuzuordnen sind.
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.06.2025 – 20 L 1075/25